Nina Katrin Strassner

vor 16 Tagen

2 Min. Lesedauer

Welche (Arbeits-)Rechte haben Eltern?

Kolumne Recht | Es gibt für die Nutzung des Internets einige goldene Regeln. „Kommentiere die Fotos deiner Verflossenen auf Insta nur in Ausnahmefällen und immer nüchtern“, „Google niemals deine Krankheitssymptome“ und „Bezweifle stets, dass ein zitiertes Urteil auf dein rechtliches Problem passt“ sind sicherlich die am häufigsten gebrochenen unter ihnen. Wenn ich für jedes Mal „Google sagt aber, das ist ganz anders!“ einen Schnaps getrunken hätte, wäre ich meine Zulassung los. Zudem füllt die Frage: „Welche Rechte haben Eltern?“ im neusten Fachkommentar 3.200 hauchdünne Bibelseiten in Schriftgröße sechs. Ich habe eine Seite zur Verfügung, dafür aber eine schöne.

Welche (Arbeits-)Rechte haben Eltern?
Welche (Arbeits-)Rechte haben Eltern?

Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Schwangerschaften mitzuteilen. Sie können ganz in Ruhe herumschwangern und Bescheid sagen, wenn Sie so weit sind. Jedoch können sich in der Zwischenzeit die Arbeitgeber:innen nicht gut um Ihre Fürsorge kümmern. Das ist nämlich eine gesetzliche Pflicht, sobald Sie Bescheid gesagt haben. Elternzeit bekommen alle Arbeitnehmenden und Angestellten ohne Wenn und Aber und genau dann, wenn er oder sie es will, und sie muss schriftlich beantragt werden. E-Mail ist übrigens keine Schriftform, und das mutet regelmäßig sehr seltsam an, wenn man sich jahrelang nur elektronische Post schickte. Fragen Sie also vorher, gerne via E-Mail und nicht telefonisch, nach, in welcher Form die Vorgesetzten den Antrag brauchen und mit welchen Angaben. Elternteilzeit kann der Betrieb ablehnen, wenn auch in engen Grenzen. Die häufigste ist die Betriebsgröße, bei weniger als 15 Mitarbeitenden, nach Köpfen gerechnet, ist es „Good Will“, aber natürlich erlaubt und echt peinlich, wenn hier gemauert wird.

„Elternzeit ist kein Urlaub. Egal, was Google dazu sagt.“ - Nina Katrin Strassner

Elternzeit ist kein Urlaub, sondern das Arbeitsverhältnis „ruht“. Wer in der Elternzeit krank wird, kann diese Zeit nicht nach dem Ende der Elternzeit bezahlt im Unternehmen nachholen. Auch dann nicht, wenn Google das sagt. Urlaub, der noch vor der Elternzeit auf Ihrem Konto war, verfällt erst zum Ende des Folgejahres nach Beendigung der Elternzeit. Das beruhigt, denn Urlaub muss also keinesfalls vorher genommen werden. Nach der Geburt ist Urlaub oft dringender nötig als vorher.

Eltern möchten die Kinder mit zur Arbeit bringen? Manchmal ist die Betreuungsnot so groß, dass diese Frage aufkommt. Hier Nein zu sagen, ist kein Zeichen für Elternunfreundlichkeit, sondern manchmal schlicht ein haftungsrechtlicher Albtraum. Wenn Kinder mit dem lose herumstehenden Feuerlöscher „Feuerwehrmann Sam“ nachspielen, dann brennt versicherungsrechtlich schnell die Hütte. Eltern-Kind-Büros, Haftungsausschlüsse und klare Regeln schmälern das Risiko für beide Seiten.

Dieser winzige Abriss zeigt, wie komplex und spannend der Bereich Eltern und Arbeit ist, und die beste Regel, die fast alles löst, kommt von Immanuel Kant: Sein kategorischer Imperativ vermeidet die meisten Konflikte im arbeitsrechtlichen Bereich, bevor sie entstehen. Dafür braucht man nicht mal 100 Zeichen.

Über die Autorin:

Nina Katrin Strassner ist ein echtes Multitalent: Juristin, Bloggerin, Autorin und „Head of Diversity and Inclusion“ bei SAP Deutschland. www.juramama.de

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